Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.
In einer ersten kostenlosen Beratung werden zunächst die Schwachstellen der wirtschaftlichen Entwicklung herausgearbeitet und Maßnahmepläne zu deren Überwindung erstellt. Weiter Info´s weiter unten
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, können ab 01.05.2009 Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Das Unternehmen muss über eine positive Fortführungsprognose verfügen. Weiter Info´s weiter unten
Gründercoaching Deutschland?
Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.
Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Gründer und junge Unternehmen
Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
75 % in den neuen Bundesländern (außer "Phasing Out"-Regionen)
50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg) 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg
Runder Tisch
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.
Nicht gefördert werden Unternehmen
die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder
die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden.
Wie wird gefördert?
Das Unternehmen beauftragt einen Berater mit einer Schwachstellenanalyse ("Unternehmens-Check"). Im Ergebnis unterbreitet der Berater Lösungsvorschläge.
Am Runden Tisch mit allen Beteiligten stimmt er das weitere Vorgehen ab.
Der Unternehmens-Check umfasst höchstens 10 Tagewerke à 8 Stunden.
Turn Around Beratung
Für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist eine kompetente Beratung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Die Turn Around Beratung wird bundesweit angeboten.
Wer kann die Turn Around Beratung in Anspruch nehmen?
Kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose.
Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters/einer Beraterin.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 8.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
75 % in den neuen Bundesländern (sowie "Phasing Out"-Regionen)
50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg)
75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.
Auf der Seite Beispiele finden Sie Musterrechnungen zur Förderhöhe.
Wer trägt die Kosten der Beratung?
Das geförderte Unternehmen bezahlt lediglich die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters und die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen.
Der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 Euro pro Einsatztag à 8 Stunden. Damit werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon, Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern getragen.
Wer trägt die Kosten der Beratung?
Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet. Die Nutzung dieses Internetangebots ist kostenfrei. Auf der Seite KfW Beraterbörse finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit gelisteten Berater.