AGB - Seminare


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Entwicklungs-Agentur (Human Development Agencx Ltd.):

Die Entwicklungs-Agentur erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Organisation und Durchführung von Seminar- und Trainingsveranstaltungen durch die Entwicklungs-Agentur ist.
Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Veranstaltungen ergeben sich aus der einschlägigen jeweils gültigen Seminar- und Trainingsbeschreibung und aus dem Anmeldeformular.

§ 2 Anmeldungen
a) Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular.
b) Anmeldungen von Gruppen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
c) Nach Eingang der Anmeldung bei Entwicklungs-Agentur erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Entwicklungs-Agentur behält sich das Recht vor, Anmelder infolge einer Überbelegung abzulehnen. Bei Überbelegung wird der Anmelder verständigt und über die nächsten freien Termine informiert.

§ 3 Preise/Bezahlung
a) Es gelten die im Anmeldeformular aufgeführten Preise. Es handelt sich um Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer einschließen.
b) Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig.
c) Die Bezahlung kann per Überweisung, Scheck oder bar erfolgen,
d) Bei längerfristigen Trainings erfolgt monatliche Rechnungstellung im voraus. Hier erfolgt die Bezahlung per auf der Anmeldevorderseite ausgewiesenen Optionen.
e) Der Teilnahmebetrag schließt die Trainingsunterlagen, die Trainingsliteratur und die Nutzung der von Entwicklungs-Agentur bereitgestellten Einrichtungen ein. Nicht eingeschlossen sind Anreise und Aufenthaltskosten des Teilnehmers.

§ 4 Stornierung durch den Teilnehmer
a) Anmeldungen können bei voller Rückerstattung bis zu 4 Wochen vor Trainingsbeginn storniert werden. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Trainingsbeginn berechnet Entwicklungs-Agentur eine Stornogebühr von 25 % des Trainingspreises. Bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Trainingsbeginn berechnet "HDA" eine Stornogebühr von 50 % des Trainingspreises. Bei späterer Stornierung beträgt die Stornogebühr 100 %. Die Stornierungsmitteilung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung nach Beginn eines Trainings ist nicht möglich,
b) Bei Trainings, die sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat hinziehen, gilt die Regelung unter a) mit der Maßgabe, dass für die Berechnung der Stornogebühr nur der erste Monat des Trainings herangezogen wird.
c) Dem Angemeldeten steht die Möglichkeit frei, im Hinblick auf die Stornogebühren einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen von "HDA" nachzuweisen. Er ist berechtigt, Ersatzteilnehmer zu stellen.

§ 5 Ausfall eines Trainings
Im Falle des Ausfalles eines Trainings erfolgt die volle Rückerstattung der Trainingsgebühren.

§ 6 Rechte an Trainingsunterlagen
Trainingsunterlagen gehen in das Eigentum des Teilnehmers über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung von "HDA" weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

§ 7 Haftung
a) "HDA" haftet dem Grunde und der Höhe nach unbeschränkt für Schäden, die "HDA" oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ein von ihr eingesetzter Erfüllungsgehilfe vorsätzlich verursacht hat.
b) Für Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet "HDA" begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluß typisch und vorhersehbar sind, maximal aber bis zu einem Betrag von EUR 25.000 für jeden einzelnen Schadensfall.
c) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
d) Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Vorschriften unberührt.

§ 8 Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem "HDA" dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sind oder werden Vorschriften dieser Beratungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der "HDA", sofern der Auftrag von Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

Entwicklungs-Agentur (HUMAN DEVELOPMENT AGENCY LTD) 2001, 2004